50mm freunde

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

  • Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  • „Fotos" im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos. Ausgenommen sind digitale Rohdateien (RAW-Formate), auf die kein Herausgabeanspruch besteht.

2. Vertragsschluss

  • Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
  • Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
  • Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
  • Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.
  • Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2. Absatz 3  an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.

3. Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).
  • Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
  • Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  • Sofern die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth o.ä.) vereinbart wurde verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer diese nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Auftraggeber.
  • Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

4. Pflichten des Auftragnehmers

  • Der Auftragnehmer erbringt fotografische Leistungen im Rahmen des vertraglich vereinbarten Auftrags (z.B. Hochzeits-, Portrait-, Event- oder Babybauchfotografie) im vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann im Rahmen eines laufenden Termins weitere Stunden in Auftrag geben.
  • Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. JPEG). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW-Format (digitale Rohdateien).
  • Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen acht Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Fotobücher oder Alben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

5. Vergütung und Auslagen

  • Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt anhand stundenweiser Abrechnung. Der vereinbarte Stundensatz beträgt, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, 215,- €. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt (Gesamtpreise) beziehungsweise ohne (§ 19 UStG Absatz 1). Die jeweilige Anwendung wird vor Vertragsabschluss kommuniziert.
  • Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.
  • Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung als Reservierungsgebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers:

Christian Zepter n26 IBAN DE15 1001 1001 2620 5299 13 BIC: NTSBDEB1XXX

  • Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
  • Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung, jedoch nicht vor der Übergabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.
  • An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Jena. Die Anfahrt im Umkreis von 50 km von Jena wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, mit pauschal 30 € berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
  • Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeits- oder Veranstaltungsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
  • Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.

6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung

  • Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
  • Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber verbleibt die geleistete Reservierungsgebühr (50% des vereinbarten Gesamtpreises) beim Auftragnehmer. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung und stellt eine Aufwandsentschädigung für die Reservierung des Termins sowie die entgangene Möglichkeit zur anderweitigen Vergabe dar. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.
  • Kann der Auftragnehmer den Auftrag aus Gründen, die in seiner Person liegen – insbesondere wegen Krankheit, Unfall oder sonstiger unverschuldeter Verhinderung – nicht erfüllen, wird die geleistete Anzahlung vollständig erstattet.
  • Verträge mit dem Auftragnehmer kommen grundsätzlich erst nach einem individuellen Beratungsgespräch (persönlich, telefonisch oder per Videocall) zustande, sodass in der Regel kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB vorliegt. Sollte im Ausnahmefall dennoch ein Fernabsatzvertrag vorliegen, gilt Folgendes: Da es sich um eine Dienstleistung für einen kalendermäßig festgelegten Termin handelt, ist das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt – insbesondere durch die Reservierung des Termins und die Aufnahme der Planungstätigkeit. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn dieser Ausführung verliert.

7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

  • Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
  • Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
  • Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der zu übergebenden Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, alle angefertigten Fotos zu erhalten.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und zu publizistischen Zwecken zu verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie etc.). Sofern auf den Fotos ausschließlich der Auftraggeber oder ihm nahestehende Personen abgebildet sind, erfolgt eine solche Verwendung nur, wenn der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  • Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Veranstaltungsplaner etc. dürfen Fotos nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.

8. Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  • In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber daher regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
  • Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
  • Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

  • Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
  • Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.

10. Textform

  • Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

11. Anzuwendendes Recht

  • Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

  • Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Jena. Der Gerichtsstand ist Jena, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

  • Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.